Vollmacht für ärztliche Auskunft

Ein Arzt, Pflegepersonal oder die Träger der Einrichtungen können aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht einfach so eigenständig Angehörige über Ihren Gesundheitszustand informieren.

Mithilfe einer Informationsvollmacht oder Vollmacht für ärztliche Auskunft können Sie Angehörigen oder Vertretern die Berechtigung geben, Informationen über Ihren gesundheitlichen Zustand einzuholen.

Diesen Personen gegenüber befreien Sie somit Ihren Arzt oder Pfleger von seiner ärztlichen Schweigepflicht. Er kann also diesen Vertretern über Ihre Befindlichkeit berichten und informieren.

VOLLMACHT

Vollmachtgeber

Bevollmächtigter

Berechtigungen (bitte ausfüllen):

Unterschrift


Unterschrift Vollmachtgeber

Welche Unterlagen müssen beigelegt werden?

  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses* des Vollmachtgebers
  • Personalausweis oder Reisepasses* des Bevollmächtigten
  • die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht (ausgedruckt oder in digitaler Form)

*Bei der Vorlage des Reisepasses des Vollmachtgebenden ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate - erforderlich.

Welche Angaben müssen in der Vollmacht enthalten sein?

  • Datum
  • Name und Adresse des Bevollmächtigten
  • Auskunft über die erteilten Berechtigungen
  • Gültigkeit und Dauer der Vollmacht
  • Unterschrift des Vollmachtgebers
  • ob eine Untervollmacht ausgestellt werden darf
  • wie lange die Vollmacht gelten soll (z.B. für einen Monat, über den Tod hinaus etc.)

Mögliche Berechtigungen

Der Bevollmächtigte darf...

  • alle meine Krankenunterlagen einsehen
  • alle Auskünfte von Ärzten, Pflegepersonal, Heimen und Krankenhäusern verlangen.
  • von jedem Dritten Auskünfte über mich betreffende gerichtliche Maßnahmen oder Verfahren, wie z.B. eine Betreuung, verlangen.
  • jederzeit Zutritt zu mir verlangen, egal ob ich mich in meiner Wohnung oder in einem Heim oder Krankenhaus befinde.
  • jederzeit Zutritt zu meiner Wohnung verlangen, auch wenn ich mich selber dort nicht befinde.
  • von jedem Dritten Auskunft darüber einholen, wo ich mich befinde.
  • von Beerdigungsinstituten, Gemeinde- oder Stadtverwaltungen oder kirchlichen Stellen Informationen zu meiner Bestattung erfragen.