Vollmacht für den Grundbuchauszug

Eine Drittperson, etwa ein Makler oder ein Kaufinteressent kann den gewünschten Grundbuchauszug mit Hilfe einer Bevollmächtigung für Sie beantragen und in Empfang nehmen.

VOLLMACHT

Vollmachtgeber

Bevollmächtigter

Berechtigungen (bitte ausfüllen):

Unterschrift


Unterschrift Vollmachtgeber

Welche Unterlagen müssen beigelegt werden?

  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses* des Vollmachtgebers
  • Personalausweis oder Reisepasses* des Bevollmächtigten
  • die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht (ausgedruckt oder in digitaler Form)

*Bei der Vorlage des Reisepasses des Vollmachtgebenden ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate - erforderlich.

Welche Angaben müssen in der Vollmacht enthalten sein?

  • Datum
  • Name, Adresse und Geburtsdatum des Bevollmächtigten
  • Auskunft über die erteilten Berechtigungen
  • Nummer des Grundbuchblattes
  • Gültigkeit und Dauer der Vollmacht
  • Unterschrift des Vollmachtgebers

Mögliche Berechtigungen

Der Bevollmächtigte darf...

  • Weitergabe des Grundbuchauszuges
  • Einsicht in den Grundbuchauszug
  • Abschrift des Grundbuchauszuges

WEITERE INFOS

Diese Anleitung ermöglicht die Erstellung einer Vollmacht, um Zugang zu Grundbuchinformationen zu erhalten. Der Zugriff auf das Grundbuch ist rechtlich begrenzt. Ein Einsichtsrecht besteht nur für Eigentümer, Rechtsinhaber und andere Personen mit legitimen Interessen und der nötigen Vollmacht. Ein typischer Grund für eine solche Bevollmächtigung ist der Bedarf an Informationen durch potenzielle Käufer oder Immobilienmakler bezüglich möglicher Belastungen.

WAS IST WICHTIG?

Was versteht man unter einem Grundbuch?

Ein Grundbuch ist ein offizielles Register, das die exakten Eigentumsverhältnisse von Immobilien und Grundstücken dokumentiert. Es enthält auch Informationen über gleichgestellte Rechte wie das Erbbaurecht und eventuelle Lasten. Die Führung der Grundbücher obliegt den Grundbuchämtern, die Teil der Amtsgerichte sind.

Zugang zum Grundbuch nur mit Vollmacht

Ohne eine Vollmacht eines Eigentümers ist es Maklern und ähnlichen Akteuren verwehrt, Einsicht in das Grundbuch zu nehmen. Auch Notare können im Auftrag von Maklern nicht darauf zugreifen. Es ist erforderlich, ein legitimes Interesse an einem Grundbuchauszug zu haben. Ein solches Interesse ist gegeben, wenn jemand ein Recht am Grundstück oder an grundstücksbezogenen Rechten hat.

Diejenigen, die aus reiner Neugier oder unberechtigten Gründen Informationen suchen, sollten keinen Zugang zum Grundbuch erhalten. Auch Kaufinteressenten sind in der Regel davon ausgeschlossen, bis sie in Verhandlungen mit dem Eigentümer treten.

WIE WIRD DIESES DOKUMENT GENUTZT?

Die Vollmacht muss gemäß den Anforderungen ausgefüllt und angepasst werden. Danach ist sie von den beteiligten Parteien (Vollmachtgeber und Bevollmächtigter) eigenhändig zu unterschreiben. Zusammen mit weiteren erforderlichen Unterlagen (wie Anträgen und Nachweisen, je nach zuständigem Amtsgericht) kann die Vollmacht dann rechtlich verwendet werden.