Eine Drittperson, etwa ein Makler oder ein Kaufinteressent kann den gewünschten Grundbuchauszug mit Hilfe einer Bevollmächtigung für Sie beantragen und in Empfang nehmen.
VOLLMACHT
Vollmachtgeber
Bevollmächtigter
Berechtigungen (bitte ausfüllen):
Unterschrift
Unterschrift Vollmachtgeber
Grundbuchauszug
Vollmachtgeber | Bevollmächtigter |
---|---|
Vorname, Nachname | Vorname, Nachname |
Straße + Hausnummer | Straße + Hausnummer |
PLZ + Ort | PLZ + Ort |
im Nachfolgenden “Vollmachtgeber” genannt
im Nachfolgenden “Bevollmächtigter” genannt
Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angegeben habe. Durch diese Vollmachtserteilung soll eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Vollmacht bleibt daher in Kraft, wenn ich nach ihrer Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte. Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann.
Es werden folgende Berechtigungen für den Bevollmächtigten festgelegt:
Hiermit erteile ich dem Bevollmächtigten die Erlaubnis, den Grundbuchauszug des eingetragenen Grundstückes [STRASSE + HAUSNUMMER], [PLZ + ORT] zu beantragen und in Empfang zu nehmen.
06.01.2025
Datum
Unterschrift Vollmachtgeber
*Bei der Vorlage des Reisepasses des Vollmachtgebenden ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate - erforderlich.
Der Bevollmächtigte darf...
WEITERE INFOS
Diese Anleitung ermöglicht die Erstellung einer Vollmacht, um Zugang zu Grundbuchinformationen zu erhalten. Der Zugriff auf das Grundbuch ist rechtlich begrenzt. Ein Einsichtsrecht besteht nur für Eigentümer, Rechtsinhaber und andere Personen mit legitimen Interessen und der nötigen Vollmacht. Ein typischer Grund für eine solche Bevollmächtigung ist der Bedarf an Informationen durch potenzielle Käufer oder Immobilienmakler bezüglich möglicher Belastungen.
WAS IST WICHTIG?
Was versteht man unter einem Grundbuch?
Ein Grundbuch ist ein offizielles Register, das die exakten Eigentumsverhältnisse von Immobilien und Grundstücken dokumentiert. Es enthält auch Informationen über gleichgestellte Rechte wie das Erbbaurecht und eventuelle Lasten. Die Führung der Grundbücher obliegt den Grundbuchämtern, die Teil der Amtsgerichte sind.
Zugang zum Grundbuch nur mit Vollmacht
Ohne eine Vollmacht eines Eigentümers ist es Maklern und ähnlichen Akteuren verwehrt, Einsicht in das Grundbuch zu nehmen. Auch Notare können im Auftrag von Maklern nicht darauf zugreifen. Es ist erforderlich, ein legitimes Interesse an einem Grundbuchauszug zu haben. Ein solches Interesse ist gegeben, wenn jemand ein Recht am Grundstück oder an grundstücksbezogenen Rechten hat.
Diejenigen, die aus reiner Neugier oder unberechtigten Gründen Informationen suchen, sollten keinen Zugang zum Grundbuch erhalten. Auch Kaufinteressenten sind in der Regel davon ausgeschlossen, bis sie in Verhandlungen mit dem Eigentümer treten.
WIE WIRD DIESES DOKUMENT GENUTZT?
Die Vollmacht muss gemäß den Anforderungen ausgefüllt und angepasst werden. Danach ist sie von den beteiligten Parteien (Vollmachtgeber und Bevollmächtigter) eigenhändig zu unterschreiben. Zusammen mit weiteren erforderlichen Unterlagen (wie Anträgen und Nachweisen, je nach zuständigem Amtsgericht) kann die Vollmacht dann rechtlich verwendet werden.