Vollmacht für die Kita-Abholung

Sind Sie zeitlich, beruflich oder gesundheitlich verhindert, dass du selber dein Kind nicht anholen kannst? In solch einem Fall kannst du eine dritte Person dazu berechtigen, die Kita-Abholung für dich zu übernehmen. Dafür benötigst du eine Vollmacht. Halte in dem Dokument einen Bevollmächtigten fest, der mit der Vollmacht und einem Lichtbildausweis dein Kind abholen darf. Es empfiehlt sich, eine Telefonnummer anzugeben für eventuelle Rückfragen seitens der Erzieher.

VOLLMACHT

Vollmachtgeber

Bevollmächtigter

Berechtigungen (bitte ausfüllen):

Unterschrift


Unterschrift Vollmachtgeber

Welche Unterlagen müssen beigelegt werden?

  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses* des Vollmachtgebers
  • Personalausweis oder Reisepasses* des Bevollmächtigten
  • die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht (ausgedruckt oder in digitaler Form)

*Bei der Vorlage des Reisepasses des Vollmachtgebenden ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate - erforderlich.

Welche Angaben müssen in der Vollmacht enthalten sein?

  • Datum
  • Adresse, Name und Geburtsdatum des Vollmachtgebers
  • Name des Kindes
  • Name der zuständigen Erzieherin
  • Telefonnummer für eventuelle Rückfragen seitens der Kita
  • Name des Paketdiensts (optional)
  • Name, Adresse und Geburtsdatum des Bevollmächtigten
  • Auskunft über die erteilten Berechtigungen
  • Dokumentennummer des Personaldokuments (was zum Ausweisen durch den Bevollmächtigten bei der Behörde benutzt wird)
  • Gültigkeit und Dauer der Vollmacht
  • Unterschrift des Vollmachtgebers

Mögliche Berechtigungen

Der Bevollmächtigte darf...

  • das Kind an einem ganz bestimmten Tag abholen
  • das Kind verteilt über einen definierten Zeitraum abholen (z.B. eine Woche)