Vollmacht für die Paketabholung

Möchtest du jemand anderes dein Paket von der nächsten Poststelle oder Paketshop abholen lassen? In der Regel wollen die Mitarbeiter vor Ort eine Vollmacht sehen, wenn jemand drittes ein Paket abholt. Eine Vollmacht ist dann gültig, wenn du neben der vom Vollmachtgeber unterschriebenen Vollmacht auch deinen Personalausweis vorzeigen kannst. Somit kann die Paketstation sicherstellen, dass du der authorisierte Abholer für das Paket des Vollmachtgebers bist.

VOLLMACHT

Vollmachtgeber

Bevollmächtigter

Berechtigungen (bitte ausfüllen):

Unterschrift


Unterschrift Vollmachtgeber

Welche Unterlagen müssen beigelegt werden?

  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses* des Vollmachtgebers
  • Personalausweis oder Reisepasses* des Bevollmächtigten
  • die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht (ausgedruckt oder in digitaler Form)

*Bei der Vorlage des Reisepasses des Vollmachtgebenden ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate - erforderlich.

Welche Angaben müssen in der Vollmacht enthalten sein?

  • Datum
  • Adresse, Name und Geburtsdatum des Vollmachtgebers
  • Sendungsnummer des Pakets
  • Name des Paketdiensts (optional)
  • Name, Adresse und Geburtsdatum des Bevollmächtigten
  • Auskunft über die erteilten Berechtigungen
  • Dokumentennummer des Personaldokuments (was zum Ausweisen durch den Bevollmächtigten bei der Behörde benutzt wird)
  • Gültigkeit und Dauer der Vollmacht
  • Unterschrift des Vollmachtgebers

Mögliche Berechtigungen

Der Bevollmächtigte darf...

  • ein einzelnes Paket zu einem bestimmten Zeitpunkt abholen
  • mehrere Pakete verteilt über einen Zeitraum abholen